Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Dortmund e.V.

Mitglied werden

Interesse geweckt?

Sie können bei AND e.V. Mitglied werden. Lesen Sie sich bitte die hier unten auf dieser Seite zu findende Vereinssatzung durch. Sie stellt die Grundlage unserer Tätigkeit dar.

Antrag ausfüllen

Bei Interesse laden Sie einfach den hier als PDF- bzw. DOC-Datei angehängten Aufnahmeantrag, drucken und füllen ihn aus. Schicken Sie den Antrag danach bitte an unsere Geschäftsstelle.

Bild machen

Wenn Sie sich zuvor ein Bild von den Menschen dieses Vereins machen wollen, so seien Sie eingeladen, zu unserem monatlichen Vereinstreffen zu kommen. Wir treffen uns an jedem 2. Montag im Monat ab 18:30 im Haus "Schwerter Wald" in Dortmund-Berghofen. Per ÖPNV mit den Buslinien 430 (435), 431 und 439 bis zur gleichnamigen Haltestelle; per IV: direkt am Schnittpunkt der nunmehr ehemaligen Bundesstraßen 234 (A43-Sprockhövel-Wetter-Herdecke-B54(-Berghofen-Aplerbeck-B1/A44)) und 236 (Lünen-B1-(Berghofen-)A1-Schwerte).

Faltblatt laden?

Knappe Infos zum Verein gibts auch in unserem Faltblatt (PDF-Datei, 320KB).

Beitrag leisten

Der Mitgliedsbeitrag beträgt (Stand: 10/2005)
Einzelperson: 6 EUR/mtl (=72 EUR p.a.)
Es gibt auch einen Familientarif zum Anderthalbfachen des jeweils gültigen Einzeltarifs (Familien seien: Eheleute, eheähnliche Lebensgemeinschaften; jeweils samt derer minderjähriger Kinder).
Juristische Personen: 12 EUR/mtl (=144 EUR p.a.)

Geld übrig?

Auch wenn Sie nicht Mitglied werden wollen, nichtsdestotrotz unsere Anstrengungen zum Erhalt historischen Kulturguts wertschätzen, so sind wir auch über Spenden zur Umsetzung unserer satzungsgemäßen Ziele dankbar.
Unsere Bankverbindung finden Sie im Impressum.
AND e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.

Unsere Satzung

Satzung der Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Dortmund e.V.

§1
Name, Sitz und Zweck des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Dortmund e.V", im folgenden "AND" genannt. Er hat seinen Sitz in Dortmund, Geschäftsstelle Rüschebrinkstr. 26, 44143 Dortmund.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. bildungspolitische Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, hierzu zählt insbesondere die Geschichte des öffentlichen Personenverkehrs, vor allem dem in NRW.
Ziel ist es, die Arbeitsergebnisse über das Bewahren und Aufzuarbeiten von Exponaten des ÖPNV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insbesondere ist das Ziel des Vereins, historische Fahrzeuge des ÖPNV zu restaurieren, zu pflegen und betriebsfähig der Öffentlichkeit zu präsentieren. Ein weiteres Ziel des Vereins ist die Zusammenarbeit mit Betrieben des ÖPNV, Museen, Behörden, gleichartigen Vereinen und Institutionen.

(4) Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.

§2
Förderungswürdigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Deutsche Museum München, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§3
Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, die alle Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung haben. Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft beim Vorstand der AND e.V. einreichen. Die neue Mitgliedschaft wird durch den Vorstand bestätigt.
Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt. Der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss, Austritt oder Tod.

§4
Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen sowie die Sammlungen an Ort und Stelle einzusehen.
Die Mitglieder haben dabei die vom Vorstand erlassenen Ordnungen zu beachten.

§5
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6
Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

(2) Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen, dass für besondere Veranstaltungen oder Ereignisse zu dem Vorstand eine Anzahl von Beisitzern tritt.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre in getrennten Wahlgängen gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf der Wahlperiode solange im Amt, bis deren Nachfolger gewählt sind.

(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 von 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

(5) Die Vorstandsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Evtl. Auslagen werden erstattet.

(6) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, von denen einer der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter ist, vertreten. Kassengeschäfte können nur gemeinsam vom 1. Vorsitzenden und Schatzmeister bzw. deren Stellvertretern getätigt werden.

§7
Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand oder eine vom Vorstand dafür ermächtigte Person ist verpflichtet, die Aufgaben nach §1 zu erfüllen. Bei Finanzfragen ist der Schatzmeister einzuschalten.

(2) Der Schatzmeister hat die finanziellen Angelegendheiten in voller Verantwortung zu tätigen. Er ist für eine ordentliche Führung des Kassenbuches verantwortlich und hat die Ihm anvertraute Kasse gewissenhaft und zum Wohle der AND e.V. zu führen.

(3) Stellvertreter des 1. Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende, für dem Schatzmeister der Schriftführer.

§8
Mitgliederversammlung

(1) Alljählich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen einzuladen sind. Anträge zur Mitgliederversammlung sollten möglichst eine Woche vorher dem Vorstand eingereicht werden und begründet sein.

(2) Der Mitgliederversammlung obliegen:
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer,
b) Entlastung des Vorstandes,
c) Wahl des neuen Vorstandes,
d) Wahl der Kassenprüfer,
e) Wahl des Schriftführers/Protokollführer,
f) Jede Änderung der Satzung,
g) Entscheidung über die eingereichten Anträge,
h) Auflösung des Vereins,
i) Verschiedenes.

(3) Weitere Mitgliederversammlungen können mit einer Frist von 2 Wochen vom Vorstand einberufen werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt.

(4) Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.

§9
Kassenprüfer, Geschäftsjahr

(1) Die Vereinskasse wird von zwei Kassenprüfern geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung Ihren Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassierers.

(2) Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für höchstens zwei Geschäftsjahre gewählt. Sie dürfen aber nur ein Jahr gleichzeitig im Amt sein.
Eine Wiederwahl ist zulässig.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§10
Satzungsänderung

Satzungsänderungen können nur mit ¾-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§11
Auflösung

Die AND kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung, der mit ¾-Mehrheit zu fassen ist, aufgelöst werden.

Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage Ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Dortmund, den 18.11.2003

Erster Vorstand
Am Tage der ersten Mitgliederversammlung nach §6 wurde folgender Vorstand gewählt:
1.Vorsitzender: Klaus Hufenbach
2.Vorsitzender: Michael Dickmann
Schatzmeister: Rainer Oesterheld
Schriftführer: Frank Arend

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